Zurich Process

Verkehrsvorschriften und wichtige Informationen

Allgemeine Vorschriften

  • Höhe: 4,00 m
  • Breite: 2,55 m / 2,60 m bei klimatisierten Fahrzeugen
  • Maximales Gewicht: 40 Tonnen

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/a94.html

Besondere Vorschriften

Für schwere Motorwagen zur Güterbeförderung gilt in der Schweiz grundsätzlich:

  • ein Nachtfahrverbot von 2200 Uhr bis 0500 Uhr und
  • ein Sonntagsfahrverbot.

Während den Verbotszeiten darf nur aufgrund einer Sonderbewilligung gefahren werden, es sei denn, die Dringlichkeit und Unvermeidbarkeit der Fahrt ergebe sich in den Fällen gemäss Art. 91a VRV direkt ohne Weiteres. www.sonderbewillligung.ch

Winterausrüstung

Die Winterreifen werden im Gesetz nicht erwähnt, es gibt keine spezifische Vorschrift für das Anbringen von Winterreifen.

Verpflichtend ist hingegen, dass das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand ist, d. h. in Bezug auf die Reifen, dass die Ausrüstung den meteorologischen Bedingungen angepasst ist.

„Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.“ (Art. 29 SVG)

„Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.“ (Art.31 SVG)

Auf Grundlage dieser allgemeinen Regel ist der bzw. die Fahrer/in für das Montieren von Reifen verantwortlich, die den klimatischen Bedingungen entsprechen.

Schneeketten sind nur dort vorgeschrieben, wo sie explizit signalisiert sind.

Tarife

Für den Individualverkehr

Die Durchfahrt ist gratis

Für den allgemeinen Schwerverkehr

Es gelten die Regelungen der LSVA.

Für die Ausnahmetransporte

Es gelten die Kosten und Gebühren gemäss den entsprechenden Verordnungen.